Vorstand
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand besteht derzeit aus dem Vorstandsvorsitzenden, der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.