Beitragsordnung für vhelp.de – Vertreter helfen Vertretern e.V.

Aktuelle Beitragsordnung, beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 21. Mai 2016, geändert durch die Mitgliederversammlung am 17. August 2019.

 

§1 Grundlagen

(1) Die Mitgliedschaft ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Unterstützung und Erreichung des Vereinszweckes beizutragen.

(2) Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages und zusätzlicher Spenden entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.

§2. Höhe des Beitrags

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und werden pro Kalenderjahr berechnet. Die Mitgliedsbeiträge für unterjährig hinzukommende neue Mitglieder werden im ersten Kalenderjahr der Mitgliedschaft anteilig der vollen Monate gezwölftelt berechnet. Das gilt nicht für die Mitgliedsbeiträge für Familienangehörige, Lebenspartner, Witwen, Waisen sowie Ruheständler.

(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag pro Person im Kalenderjahr beträgt:

gemäß §§ 84, 92, 93 HGB, § 611 BGB und § 55 GewO

120,00 €

Mitarbeiter des o.g. Personenkreises

120,00 €

Familienangehörige, Lebenspartner,
Witwen, Waisen sowie Ruheständler des o.g. Personenkreises

60,00 €

Mitglieder mit Sondervereinbarungen nach Vereinbarung
   

Premiumleistungen exklusiv für Mitglieder:

 

Personal Support Line PSL bietet Beratung und Unterstützung bei emotionalen und psychischen Problemstellungen
während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr

im Mitgliedsbeitrag enthalten

Vermögensschadenhaftplicht für satzungsgemäße Tätigkeiten als Mitglied

 im Mitgliedsbeitrag enthalten
persönliche Beratung bei Fragen zum Vertreterversorgungswerk

im Mitgliedsbeitrag enthalten

 


 

 



 
   
   
   

 

(3) Jedes Mitglied kann sich freiwillig zur regelmäßigen Zahlung eines erhöhten Beitrages verpflichten.

(4) Die Premiumleistungen gelten nur für Mitglieder.

§ 3 Datenschutz

(1) Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an den jeweiligen Versicherer oder Partner weitergegeben werden.