BaFin-Erhebung: Deutsche Lebensversicherer für Solvency II gerüstet

(08. Januar 2015) Die deutschen Lebensversicherer insgesamt werden den Einstieg in die Kapitalanforderungen unter dem künftigen europäischen Aufsichtsregime Solvency II auf Basis der Übergangsmaßnahmen und der Volatilitätsanpassung bewältigen können. Das hat die „Vollerhebung Leben“ gezeigt, für die die BaFin alle 87 deutschen Lebensversicherer zur voraussichtlichen Eigenmittelsituation unter Solvency-II-Bedingungen befragt hatte.

Die Übergangsmaßnahmen und die Volatilitätsanpassung, die das Solvency-II-Regelwerk vorsieht, entfalten die gewünschte Wirkung. Wenige Unternehmen mit einem Marktanteil von zusammen weniger als 1 % konnten trotz Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen keine ausreichenden Eigenmittel nachweisen. Die BaFin wird mit diesen Unternehmen umgehend die nötigen Schritte erörtern.

„Dauert die Niedrigzinsphase weiter an, müssen die Lebensversicherer in der 16-jährigen Übergangsphase erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Kapitalbasis zu stärken“, mahnte Felix Hufeld, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht. Ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen lägen die Eigenmittel zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei etwa 25 % der Unternehmen, die zusammen auf einen Marktanteil von ca. 10 % kommen, unter den Anforderungen. Diese Zahl dürfte mittlerweile aufgrund des zwischenzeitlichen Zinsrückgangs weiter angestiegen sein. Die BaFin schätzt, dass für die deutschen Lebensversicherer unter aktuellen Kapitalmarktbedingungen ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen eine Eigenmittellücke von etwa 15 Mrd. Euro bestünde. Diese Eigenmittellücke hängt jedoch stark vom Niveau der Kapitalmarktzinsen sowie der Entwicklung der Vertragsbestände ab und kann daher nur als Indikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt dienen.

Die Erhebung hat ferner gezeigt, dass die Bedeckungsquoten unter Solvency II – nicht unerwartet – sehr sensitiv auf Änderungen der Kapitalmarktzinsen reagieren. Darum werden sich die Lebensversicherer darauf einstellen müssen, dass sich ihre Eigenmittelsituation innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Die BaFin erwartet daher auch von Lebensversicherern, die aktuell die erforderlichen Bedeckungsquoten nur knapp erreichen, dass sie Maßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis ergreifen.

Hintergrund:

Der Schwerpunkt der deutschen Lebensversicherer liegt traditionell auf Verträgen mit langjährigen Zinsgarantien. Unter der Markt-konsistenten Bewertung von Solvency II werden die Risiken sichtbar, welche diese Garantien mit sich bringen. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld stellt die Einführung von Solvency II darum eine besondere Herausforderung für die Unternehmen dar.

Zentrale Bedeutung haben die Übergangsmaßnahmen, die das Solvency-II-Regelwerk vorsieht: Die neuen Kapitalanforderungen werden schrittweise über einen Zeitraum von 16 Jahren eingeführt. Ergänzend steht den Lebensversicherern als permanentes Instrument die so genannte Volatilitätsanpassung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Zinskurve, um übermäßige Schwankungen in den Ergebnissen aufgrund von Marktübertreibungen zu vermeiden. Die Höhe des Zuschlages legt EIOPA fest, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Die deutschen Lebensversicherer müssen sich die Anwendung dieser Maßnahmen von der BaFin genehmigen lassen.

Quelle: BaFin

MaklerTV: Professor Fred Wagner gibt Branchenausblick für 2015

(07. Januar 2015) Die dritte Ausgabe des Gothaer Online-Videomagazins „MaklerTV“ blickt auf das Jahr 2015 und rückt noch einmal das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in den Fokus. Seit des Inkrafttretens im August 2014 gibt es noch viele Fragestellungen zu lösen. Wie geht es zum Beispiel mit der Vergütung für Lebensversicherungen weiter und was bedeutet das für den Verkauf von Altersvorsorgeprodukten?

Außerdem in der Sendung: Die (noch) große Unbekannte IMD 2 - nur ganz wenige Makler haben sich bisher mit der neuen Vermittlerrichtlinie beschäftigt. Und das, obwohl es jeden betrifft. Last but not least: Die Demografie macht auch vor unabhängigen Vermittlern nicht halt. So muss in den nächsten Jahren jeder zweite Makler darüber nachdenken, wie es mit seinem Betrieb weitergeht.

Auch in der dritten Folge von MaklerTV überzeugen Experten, die ihr Fachwissen mit den Zuschauern teilen. Professor Fred Wagner, Vorstand im Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig und Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wagt einen Ausblick auf branchenrelevante Themen für 2015 und gibt seine Einschätzung zu der Frage, wie sich das LVRG auf den Verkauf von Altersvorsorgeprodukten auswirken wird: „Der Vertrieb hat riesige Absatzpotenziale, die bei entsprechender Aufklärung auf die Bedarfe der Kunden treffen müssten.“ Außerdem erläutert er seine These „Omnikanal“ statt „Multikanal“: „Vertriebspartner müssen darüber nachdenken, wie sie im Zusammenspiel mit den neuen elektronischen Medien ihr Geschäftsmodell optimieren können“.

Weiteres Thema der neuen Sendung: Schon bald soll die neue Vermittlerrichtlinie IMD 2 verabschiedet werden. Obwohl fast jeder schon davon gehört hat, wissen die wenigsten Genaues. Fast drei Viertel der Makler verfügt bisher nicht über ausreichende Kenntnisse zum Thema. MaklerTV spricht daher mit Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verbandes: „Das Thema IMD 2 wird in seiner Brisanz unterschätzt. So ist zum Beispiel das Provisionsverbot wieder in den Fokus der EU-Kommission gerückt“.

Schließlich geben Heike Albrecht von der HA Nachfolgeplanung GmbH, Christian Lüth von der ibras GmbH und Ulf Barg, ein „betroffener“ Makler aus Hamburg wertvolle Hinweise, woran bei der Nachfolgeplanung zu denken ist. Tenor der Beteiligten: „Nachfolgeplanung gehört in die Hände von Profis und ist für Makler sowohl Chance, sich bei seinen Unternehmerkunden abseits von Produkten zu etablieren, als auch Teil der eigenen Altersvorsorge.“

MaklerTV ist über den Gothaer YouTube-Kanal (youtube.de/mygothaermakler) zu sehen.

Vermittler wünschen Weiterbildung

(06. Januar 2015) Wie stehen die deutschen Vermittler zu der sich abzeichnenden Weiterbildungspflicht? Sammeln sie bereits Punkte über freiwillige Initiativen wie „gut beraten“? Und können sie darauf vertrauen, die heute gesammelten Punkte tatsächlich später anerkannt zu bekommen? Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. liefert Antworten.

Mit dem Sachkundenachweis ist es künftig nicht mehr getan. Es gilt als sicher, dass über die Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II) aus Brüssel eine zusätzliche Pflicht zur ständigen Weiterbildung auf Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler zukommen wird. Laut dem AfW-Vermittlerbarometer, einer Branchenumfrage unter 1.286 Vermittlern, begrüßt eine Mehrheit die neue Qualifizierungsoffensive ausdrücklich.

So befürworten mit 70,1 Prozent mehr als zwei Drittel der Befragten eine regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung. 22,8 Prozent lehnen sie ab, während 7,4 Prozent noch keine Meinung dazu haben.

http://www.assekuranz-info-portal.de/pressebereich/versicherungen/article/vermittler-wuenschen-weiterbildung-ohne-ausnahmen.html

Debeka Lebensversicherung legt Überschussbeteiligung für 2015 fest

(05. Januar 2015) Die Gesamtverzinsung der Lebens- und Rentenversicherungsverträge der Debeka liegt im kommenden Jahr, einschließlich der Schlussüberschüsse und der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven, durchschnittlich bei vier Prozent.

Die laufende Gesamtverzinsung - einschließlich des Garantiezinses - wird für das kommende Jahr auf 3,4 Prozent (nach 3,6 Prozent im Jahr 2014) festgesetzt. Diese Anpassung ist aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und des damit einhergehenden weiter gesunkenen Zinsniveaus notwendig. Auch die Debeka, die eine konservative und auf hohe Sicherheit ausgelegte Kapitalanlagepolitik betreibt, kann sich den Entwicklungen an den Kapitalmärkten nicht entziehen.

Die Debeka behält ihre klassischen Lebens- und Rentenversicherungsprodukte auch im Jahr 2015 bei. Sie wird ihr Angebot aber um Produkte ergänzen, die bei reduzierter klassischer Garantie die Chance bieten, stärker an der Entwicklung der Aktienmärkte zu partizipieren. Anfang 2015 führt das Unternehmen zwei Tarife ein, die eine Garantieverzinsung unterhalb des neuen Höchstrechnungszinses von 1,25 Prozent vorsehen. Die daraus resultierende höhere Überschussbeteiligung wird in einen kostengünstigen Aktienindexfonds angelegt.

Dazu Debeka-Vorstandsmitglied Roland Weber: „Mit der laufenden Verzinsung von 3,4 Prozent bieten wir unseren Mitgliedern angesichts einer Inflationsrate von nahe Null weit mehr als die Realwertsicherung ihrer Altersvorsorgebeiträge. Anders als andere Anbieter setzen wir auch weiterhin offensiv auf die Riester-Rente, weil diese gerade Geringverdienern hilft, die gesetzliche Rente deutlich aufzubessern. Im Jahr 2014 haben wir den Riester-Bestand weiter ausgebaut - auf inzwischen mehr als 800.000 Verträge.“

www.debeka.de

Kopfkissen statt Bank: Deutsche horten Vermögen zu Hause

(01. Januar 2015) Allen Warnungen zum Trotz bewahren viele Deutsche zu Hause ein Vermögen auf - in Bargeld. Das ist nicht nur gefährlich, sondern vor allem unrentabel. Doch warum haben viele Menschen ihr Bares gern unterm Kopfkissen oder in der Tiefkühltruhe?

40.000 Euro hatte ein 90-Jähriger in seiner Wohnung in Mannheim gehortet. Ihm schien das eine bessere Idee zu sein, als das Geld auf die Bank zu bringen. Doch ein Dieb verschaffte sich Zugang zu der Wohnung und nahm die volle Geldkassette mit. Das Ersparte war futsch. Der Senior ist nicht der Einzige in Deutschland, der sein Geld lieber zu Hause aufbewahrt als es einer Bank anzuvertrauen.

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-horten-ein-Vermoegen-article14241796.html

Private Altersvorsorge: Staat fördert Basisrente ab 2015 stärker

(30. Dezember 2014) Die Basisrente wird ab Januar 2015 attraktiver. Der bisherige Förderrahmen wird aufgestockt und zukünftig dynamisiert. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt.

Die Fördergrenzen waren seit der Einführung der Basisrente im Jahr 2005 unverändert geblieben. Das jetzt verabschiedete „Zollkodexanpassungsgesetz“ sieht vor, das der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung künftig dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt wird.

Bislang durften Bürger höchstens 20.000 Euro als Altersvorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Künftig gilt der – jährlich angepasste – Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Obergrenze. „Wir begrüßen die gesetzliche Neuregelung ausdrücklich: Die Dynamisierung der steuerlichen Förderung stärkt die Attraktivität der Basisrente nachhaltig. Künftig können Bürger mit steigendem Einkommen ihre Beiträge zur Altersvorsorge anpassen und Rentenlücken im Alter besser als bisher vermeiden“, sagt Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Was ändert sich 2015 genau?

Für 2015 können maximal 22.172 Euro als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 89.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem können ab 2015 wie bereits bei der Riester-Rente auch bei der Basisrente zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden. Ferner wird die bei der Basisrente bisher schon mögliche Einmalabfindung von Kleinbetragsrenten gesetzlich klar geregelt.

Wie fördert der Staat die Basis-Rente?

Der Staat fördert die Basisrente ausschließlich über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Für 2014 werden vom Fiskus 78 Prozent der Beiträge für Basisrenten als Sonderausgaben anerkannt. Bisher war das Beitragsvolumen gedeckelt und lag bei 20.000 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 40.000 Euro. Ab dem kommenden Jahr gelten dann die neuen Fördergrenzen.

Studie: Versicherer setzen für digitale Innovationen auf Zukäufe

(19. Dezember 2014) Mehr als die Hälfte (59 Prozent) internationaler Versicherungsentscheider rechnet in den kommenden drei Jahren mit starken Zukäufen der Branche und Übernahmen einer Reihe von digitalen Versicherungs-Start-ups, um sich in puncto Digitalisierung besser aufzustellen. So lautet das Ergebnis einer Studie des Managementberatungs-, Technologie- und Outsourcing-Dienstleisters Accenture, für die 141 führende Versicherer aus 21 Ländern befragt wurden.

Auf der Einkaufsliste stehen Unternehmen aus den Bereichen Telematik (47 Prozent), Big Data und Analytics (38 Prozent) sowie (Preis-)Vergleichsportale (43 Prozent). 43 Prozent der Befragten haben zudem bereits Start-ups übernommen oder planen dies in naher Zukunft, um die Chancen der Digitalisierung besser wahrnehmen zu können.

Drei Viertel (75 Prozent) der befragten Versicherer gehen fest davon aus, dass die Digitalisierung ihre Branche in den nächsten fünf Jahren maßgeblich verändern wird und errechnen sich davon enorme Chancen. So erwarten Sach- und Unfallversicherer (P&C) einen Anstieg der Prämieneinnahmen von fünf Prozent binnen drei Jahren, Lebensversicherer sogar eine Entwicklung von sieben Prozent.

http://www.presseportal.de/pm/39565/2909597/accenture-studie-versicherer-setzen-fuer-digitale-innovationen-auf-zukaeufe/rss

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